Regulatorische Compliance für Banken, Versicherer, Zahlungsinstitute und Finanz-Dienstleister. DORA-Umsetzung, BaFin-Anforderungen, Geldwäscheprävention nach GwG, MiFID II, PSD2/PSD3 und MaRisk-BAIT-Mapping.

Vollständige DORA-Umsetzung nach Verordnung (EU) 2022/2554: ICT-Risikomanagement-Framework, Vorfallklassifizierung, Meldepflichten, Resilienz-Tests und Third-Party-Risk.
Abbildung der BaFin-Rundschreiben — MaRisk (Mindestanforderungen Risikomanagement), BAIT (Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT), VAIT (für Versicherer) und KAIT (für Kapitalverwalter).
Aufbau und Betrieb eines vollständigen AML-Programms nach Geldwäschegesetz: KYC-Prozesse, Transaktionsmonitoring, Verdachtsmeldungen (FIU), Sanktionslistenprüfung und Schulungen.
Strukturiertes Lieferantenmanagement nach DORA Art. 28–30: Risikobewertung, Exit-Strategien, Vertragsanhänge, Subunternehmer-Transparenz und laufendes Monitoring kritischer ICT-Dienstleister.
Beratung zu MiFID II (Wertpapierdienstleistungen), PSD2/PSD3 (Zahlungsdienste, Strong Customer Authentication), Solvency II (Versicherer) und CRR/CRD (Banken-Eigenkapital).
Vorbereitung auf BaFin-Sonderprüfungen (§ 44 KWG), Begleitung während der Prüfung, Stellungnahmen zu Feststellungen und Monitoring der Maßnahmenplan-Umsetzung.
BaFin, EBA und Bundesbank prüfen zunehmend strenger. Regulatorische Mängel werden nicht mehr nur sanktioniert — sie führen zur faktischen Geschäftseinschränkung.
Art. 50 DORA erlaubt Sanktionen bis zu 2 % des jährlichen weltweiten Konzernumsatzes oder 10 Mio. € — plus tägliche Zwangsgelder bei Nicht-Abhilfe.
Geschäftsleitung einer CRR-Institut haftet persönlich für ein wirksames Risikomanagement. BaFin kann individuell Bußgelder verhängen, Abberufung anordnen oder Tätigkeitsverbote verhängen.
Die Finanzstelle für Geldwäsche (FIU) hat ihre Prüfungsaktivitäten deutlich verschärft. Mängel im AML-Prozess führen zu Wiederholungsprüfungen, Bußgeldern und Namensnennung.
In Extremfällen kann die BaFin die Erlaubnis nach § 32 KWG widerrufen. Das Institut verliert damit die Geschäftsgrundlage — Beispiele aus der jüngeren Aufsichtspraxis sind dokumentiert.
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist das bestimmende Regulatorikthema für deutsche Finanzinstitute. Wir übersetzen die fünf Kernbereiche in konkrete Umsetzungsschritte.
Klärung der DORA-Anwendbarkeit, Identifikation kritischer Funktionen, Gap-Analyse gegen alle fünf DORA-Kernthemen und Regulatory Technical Standards (RTS).
Aufbau des ICT-Risikomanagement-Frameworks, Erstellung aller Pflicht-Richtlinien, Geschäftsleitungs-Schulung, Rollen-Setup und initiale Risikobewertung.
Auslagerungs-Register aufbauen, bestehende Verträge gegen DORA-Annex-III prüfen und nachverhandeln, Exit-Strategien entwickeln, Vorfall-Meldewege technisch einrichten.
TLPT-Vorbereitung (falls anwendbar), Business-Continuity-Tests, Tabletop-Übungen, Dry-Run der Meldeprozesse, finale Dokumentation für die Aufsicht.

DORA gilt seit dem 17. Januar 2025 für rund 22.000 Finanzunternehmen in der EU: Banken (alle CRR-Institute), Versicherer und Rückversicherer, Wertpapierfirmen, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Investmentvermögen-Verwalter, Ratingagenturen, Krypto-Dienstleister (nach MiCA) und kritische ICT-Dienstleister (nach TPP-Designation). Auch in die EU einliefernde Anbieter fallen unter DORA.
BAIT (Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT) ist ein BaFin-Rundschreiben für deutsche Banken und Wertpapierinstitute. DORA ist eine unmittelbar geltende EU-Verordnung mit europaweit einheitlichen Vorgaben. BAIT geht in Teilen über DORA hinaus (z. B. detailliertere Vorgaben zum Anforderungsmanagement), während DORA strengere Anforderungen an Third-Party-Risk und Resilienz-Tests enthält. Für deutsche Institute gelten beide parallel — wir liefern ein Mapping.
Für ein mittelgroßes deutsches Kreditinstitut (100–500 Mitarbeitende, bestehende BAIT-Umsetzung): 120.000–350.000 € Beratungsaufwand über 9–12 Monate. Ohne BAIT-Basis: 300.000–600.000 €. Größere Institute werden individuell kalkuliert. Wir liefern nach dem Scoping einen belastbaren Fest- oder Obergrenzenpreis.
Unser Finanz-Compliance-Team hält einschlägige Zertifizierungen: CRMA (Certified Risk Management Assurance), CAMS (Certified Anti-Money Laundering Specialist), CIPP/E für Datenschutz, CISM und ISO 27001 Lead Auditor. Mehrjährige Erfahrung bei deutschen CRR-Instituten, BaFin-Interaktion und EBA-RTS-Umsetzung.
Ja. Vollständiges AML-Programm: KYC- und KYB-Prozesse, Transaktionsmonitoring-Regeln, Alert-Handling, Verdachtsmeldungen an die FIU, Sanktionslistenprüfung, Schulungen und interne Audits. Wir arbeiten mit gängigen Tools (Actico, NetReveal, Hawk AI, Finastra) und können auch zur Tool-Auswahl beraten.
Wir unterstützen vor, während und nach der Prüfung: (1) Prüfungsvorbereitung mit Dokumenten-Bereitstellung und Rollen-Training, (2) Begleitung während der Prüfung, Übersetzung aufsichtsrechtlicher Fragen und Sparring für Interviews, (3) Stellungnahmen zu Feststellungen, Maßnahmenplan-Erstellung und Monitoring der Umsetzung, (4) ggf. Follow-up-Prüfungen.
DORA fordert regelmäßige Tests der ICT-Resilienz: (a) jährliche Tests kritischer Funktionen (z. B. Failover, Backups, BCM-Tabletops), (b) alle 3 Jahre ein Threat-Led Penetration Testing (TLPT) für Institute über der TLPT-Schwelle (typischerweise systemrelevante Institute). Wir organisieren und begleiten beide Testarten inklusive Testing-Lieferanten-Auswahl.
Ja. Für kleinere Institute übernehmen wir die Rolle des ICT-Risiko-Officers als ausgelagerte Funktion — inklusive Berichterstattung an die Geschäftsleitung, Erstellung der DORA-Jahresberichte und Kontakt zur Aufsicht. Alternativ begleiten wir interne Rolleninhaber als fachlicher Sparringspartner.
Ja. Krypto-Asset-Service-Provider (CASPs) unterliegen seit 2024 MiCA (Markets in Crypto-Assets). Wir beraten bei der CASP-Zulassung bei der BaFin, AML/CFT-Pflichten nach GwG (Stichwort: Travel Rule), ICT-Risikomanagement nach DORA und Transparenz-Pflichten nach MiCA.
Ja — wir sind kein Wirtschaftsprüfer und liefern deshalb keine „Prüfungsurteile". Genau das macht unsere Beratung komplementär: Wir arbeiten konstruktiv mit Ihrem Jahresabschlussprüfer, Innenrevision und Aufsichtsrat zusammen und schaffen eine gemeinsame Faktengrundlage.
Kostenloses Erstgespräch — 30 Minuten. Wir prüfen Ihre Aufsichtslandschaft, identifizieren Handlungsbedarf und erstellen ein abgestimmtes Umsetzungsangebot.