NIS2 (Anlage 1 — wesentliche Einrichtung), § 165 TKG, BNetzA-Anforderungen und DSGVO für Telekommunikationsanbieter, ISPs, Rechenzentren und Infrastruktur-Betreiber.
Telekommunikationsanbieter sind KRITIS und zugleich Sektor mit eigenständiger Aufsicht durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Parallele Anforderungen: NIS-2-UmsuCG (Anlage 1), § 165 TKG (Sicherheit und Integrität von TK-Netzen), BSI-Grundschutz, DSGVO für Kundendaten, ePrivacy-Richtlinie und TTDSG für Kommunikations-Metadaten. Wir strukturieren die Umsetzung, ohne Doppelarbeit.
Wesentliche-Einrichtung-Compliance: Risikomanagement, Netz-Sicherheit, 24/72h-Meldung an BSI und BNetzA, Lieferketten-Sicherheit, Geschäftsleitungs-Haftung.
Umsetzung der Pflichten nach § 165 TKG (technische Schutzmaßnahmen, Sicherheitskonzept, Meldung von Sicherheitsvorfällen) und laufende Abstimmung mit BNetzA.
Telekommunikations-spezifische Datenschutz-Compliance: Verkehrs- und Standortdaten (§§ 9–12 TTDSG), Vorratsdatenspeicherung, Bestandsdaten-Auskünfte, Einwilligungsmanagement.
Netzwerk-Segmentierung in 5G-Architekturen, Security für Cloud-native Workloads, Zero-Trust-Netzwerksicherheit, Supply-Chain-Sicherheit für Netzausrüstung.
Playbooks für DDoS, Ausfallszenarien und Angriffe auf kritische Netzkomponenten. Abstimmung mit CERT-Bund und BNetzA im Ernstfall.
Strukturierte Risikobewertung kritischer Netzkomponenten-Hersteller, Umsetzung der Empfehlungen der EU-Toolbox für 5G-Sicherheit.
Wesentliche Einrichtung (Anlage 1) — strengste Anforderungen an Risikomanagement und Meldung.
Scope: Netzinfrastruktur, Sicherheits-Operations, Vorfall-Meldungen
Sicherheit und Integrität öffentlicher TK-Netze, technischer Richtlinienkatalog der BNetzA.
Scope: Öffentliche Netze, Sicherheitskonzept, Meldeverfahren
Verarbeitung personenbezogener Daten, Cookies, elektronische Kommunikation, § 25 TTDSG.
Scope: Kundendaten, Bestandsdaten, Verkehrs- und Standortdaten
Empfehlungen zur Reduzierung von Lieferketten-Risiken in 5G-Netzen.
Scope: Lieferanten-Risikobewertung, Hardware-Auswahl
Kostenloses Erstgespräch — 30 Minuten. Wir klären Ihre Betroffenheit, priorisieren die nächsten Schritte und liefern einen realistischen Umsetzungsplan.
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