Anhang-I-Sektoren über 250 Mitarbeitende oder 50 Mio. € Umsatz.
Energie, Verkehr, Banken, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, ICT-Dienstemanagement, öffentliche Verwaltung, Weltraum.
Wir bestätigen, ob Sie wesentliche oder wichtige Einrichtung sind, setzen die zehn Maßnahmen nach Art. 21 um, etablieren den Meldeprozess nach Art. 23 und schulen Ihre Leitungsorgane nach Art. 20. Vorbereitung auf Aufsichtsbesuche enthalten.
Antwort innerhalb eines Werktages. Klare nächste Schritte und indikative Vergütung.
Energie, Verkehr, Banken, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, ICT-Dienstemanagement, öffentliche Verwaltung, Weltraum.
Post- und Kurierdienste, Abfall, Chemie, Lebensmittel, Fertigung, digitale Anbieter, Forschung. Über 50 Mitarbeitende oder 10 Mio. € Umsatz.
Die Mitgliedstaaten haben NIS-2 im Zeitraum 2024-2025 in nationales Recht umgesetzt. Aufsichtsbehörden bestimmen jetzt aktiv den Anwendungsbereich und setzen die Vorschriften durch.
Scope-Bestätigung, Maßnahmen nach Art. 21, Meldeprozess, Lieferketten-Kontrollen, Leitungs-Schulung, Vorbereitung auf Aufsichtsbesuche.
Unabhängige Prüfung der Maßnahmen nach Art. 21 und des Prozesses nach Art. 23. Reifegrad, priorisiertes Lückenregister, Bericht für die Geschäftsleitung.
Laufende Operations: Lieferantenreviews nach Art. 21(d), Vorfall-Triage und Meldung, Quartals-Briefings für die Leitung, Behördenkorrespondenz.
NIS-2 Art. 23 ergänzt eine 24-h-Frühwarnung und eine 72-h-Meldung zusätzlich zu DSGVO-Art. 33. Wir bauen den Prozess vorab, bereiten Vorlagen vor und triagieren den Vorfall ab Erkennung.
Art. 20 macht die Leitungsorgane für die Freigabe der Risikomanagement-Maßnahmen und die Aufsicht verantwortlich. Aufsichtsbehörden haben begonnen, Einzelpersonen zu sanktionieren, nicht nur die Einrichtung.
Art. 21(d) verlangt die Bewertung direkter Lieferanten und Dienstleister. Aufsichtsbehörden fordern dokumentierte Reviews standardmäßig an.
Tochterstrukturen, EU-Niederlassungsregeln und das Prinzip der Hauptniederlassung bestimmen die zuständige Behörde. Falsche Annahmen führen zu Nachmeldungen.
Zwei Tests. Erstens, Sektor: Anhang I oder Anhang II der NIS-2. Zweitens, Größe: über 50 Mitarbeitende oder 10 Mio. € Umsatz (wichtig) oder über 250 Mitarbeitende oder 50 Mio. € Umsatz (wesentlich). Es gibt auch größenunabhängige Auslöser für bestimmte Sektoren. Die Bewertung erfolgt in Woche eins.
Manchmal. Art. 26 regelt den Anwendungsbereich für Anbieter außerhalb der EU bei bestimmten Diensten (DNS, Cloud, Rechenzentrum, Content Delivery, Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen, soziale Netzwerke). Ein EU-Vertreter kann nach Art. 26(3) erforderlich sein.
4 bis 6 Monate für ein typisches mittelständisches Unternehmen. Zwei Monate für Scoping, drei Monate für Art.-21-Maßnahmen und Meldeprozess, ein Monat für Leitungsschulung und Vorbereitung auf Aufsichtsbesuche.
Bei 24 Stunden reichen wir eine Frühwarnung mit Hinweis auf vermuteten böswilligen Ursprung bei CSIRT oder zuständiger Behörde ein. Bei 72 Stunden reichen wir die Vorfallmeldung mit aktualisierter Bewertung, Kompromittierungsindikatoren und ersten Gegenmaßnahmen ein. Wir koordinieren beide Einreichungen einschließlich Nachfragen der Behörde.
Nein. NIS-2 schreibt ISO 27001 nicht vor. Die beiden Rahmenwerke überschneiden sich stark bei den technischen Maßnahmen, sodass ein einziges Informationssicherheits-Programm beides abdeckt. Die Zertifizierung ist eine Geschäftsentscheidung, die durch Kunden- und Ausschreibungsanforderungen getrieben wird.
Wir ordnen Tochtergesellschaften Sektoren und Größenschwellen zu, etablieren die Regel der Hauptniederlassung nach Art. 26 und definieren die Berichterstattungs-Kadenz der Gruppe. Bei mehreren Jurisdiktionen koordinieren wir die einheitliche Kontaktstelle und vermeiden Doppelmeldungen.
Maßnahmen aus Art. 21 in 60 praktische Kontrollen übersetzt, mit Vorlagen für die Meldung und Schulungsskripten.
Visueller Entscheidungsbaum für Sektor, Größe und größenunabhängige Auslöser. Anhang I und II auf gängige Geschäftsmodelle gemappt.
Vorgefertigte Vorlagen für 24h-Frühwarnung, 72h-Meldung und Abschlussbericht. Abgestimmt mit aktuellen Behördenleitlinien.
Gleiche Kontrollen, anderes Rahmenwerk. ISO 27001 Anhang A deckt die meisten technischen Maßnahmen aus NIS-2 Art. 21 ab.
Praxis öffnen →Gleicher Vorfall, zwei Uhren. DSGVO Art. 33 ergänzt die 72-Stunden-Meldung zur 24-Stunden-CERT-Warnung.
Praxis öffnen →Vorgefertigte Playbooks, Vorlagen für Aufsichtsmeldungen, Koordination des Krisenteams.
Praxis öffnen →Kostenloses Erstgespräch. Klare nächste Schritte. Indikative Vergütung innerhalb eines Werktages.