Umfassende DSGVO-Beratung für deutsche Unternehmen: Bestandsaufnahme, Maßnahmen-Roadmap, prüfungsfertige Dokumentation und laufende Betreuung durch zertifizierte Fachexperten (CIPP/E, CIPM). Von der ersten Gap-Analyse bis zum ausgelagerten Datenschutzbeauftragten.

Vertrauenspartner führender Unternehmen
Strukturierte Gap-Analyse gegen alle DSGVO-Artikel und das BDSG. Priorisierte Maßnahmen-Roadmap mit Aufwandschätzung, Umsetzung gemeinsam mit Ihrem Team, prüfungsfertige Dokumentation.
Rechtssichere Benennung nach Art. 37–39 DSGVO und § 38 BDSG. Transparente Monatspauschale ab 490 €, zertifizierte Fachkunde, garantierte Unabhängigkeit ohne Interessenkonflikte.
Systematische Bewertung risikoreicher Verarbeitungen nach Art. 35 DSGVO — mit Identifikation geeigneter Abhilfemaßnahmen und prüfungsfähiger Dokumentation für die Aufsichtsbehörde.
Erstellung und Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), Datenschutzrichtlinien, Verfahrensanweisungen, TOMs-Dokumentation und AVV-Mustern — alles nach deutschen Aufsichts-Standards.
Jährliche DSGVO-Grundlagenschulungen, rollenbasierte Vertiefungen (HR, Marketing, IT, Vertrieb), Phishing-Simulationen und Awareness-Kampagnen — dokumentiert als Compliance-Nachweis.
Koordination bei Sicherheitsvorfällen: Bewertung der Meldepflicht nach Art. 33, Fristwahrung, Behördenmeldung, Betroffenen-Benachrichtigung nach Art. 34 und Lessons-Learned-Prozess.
DSGVO-Verstöße sind selten „nur" Bußgelder — sie greifen tief in Geschäftsbetrieb, Kundenvertrauen und Marktposition ein.
Die DSGVO kennt zwei Bußgeldrahmen nach Art. 83: bis 10 Mio. € / 2 % (Art. 83 Abs. 4) und bis 20 Mio. € / 4 % (Art. 83 Abs. 5). Deutsche Behörden sanktionieren regelmäßig im oberen Bereich.
Öffentliche Bekanntmachung von Datenpannen (nach Art. 34 häufig Pflicht) führt messbar zu Kundenabwanderung, Reputationsschaden und erschwerten Geschäftsbeziehungen — insbesondere in B2B-Sektoren.
Aufsichtsbehörden können jederzeit Prüfungen anordnen (Art. 58). Eine unvorbereitete Prüfung bindet erhebliche interne Ressourcen und offenbart weitere Mängel, die wiederum sanktioniert werden.
Betroffene haben Anspruch auf materiellen UND immateriellen Schadensersatz. Seit dem EuGH-Urteil C-300/21 (2023) reicht bereits die Angst vor Datenmissbrauch für eine Ersatzforderung aus.
Die DSGVO kombiniert Verarbeitungsgrundsätze, Betroffenenrechte und organisatorische Pflichten. Wir übersetzen die abstrakten Vorgaben in konkret umsetzbare Maßnahmen für Ihr Unternehmen.
Wir erfassen Ihre aktuellen Datenflüsse, bestehende Dokumentation, eingesetzte Tools und regulatorische Anforderungen. Interviews mit IT, HR, Marketing, Vertrieb und Geschäftsleitung.
Wir entwickeln einen belastbaren Umsetzungsplan mit Zeitachse, Aufwandschätzung und Ressourcenbedarf. Abstimmung mit Geschäftsleitung zu Budget und Prioritäten.
Wir setzen die Maßnahmen gemeinsam mit Ihrem Team um: VVT, Richtlinien, Verfahrensanweisungen, TOMs-Dokumentation, AVVs, Schulungen, Betroffenenrechts-Prozesse.
Quartalsweise Reviews, Anpassungen bei regulatorischen Änderungen, Begleitung bei Betroffenenanfragen, Datenpannen und Aufsichtsanfragen. Optional als ausgelagerter DSB.

Nach § 38 BDSG muss in Deutschland ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Zusätzlich greift Art. 37 DSGVO bei Kerntätigkeit in umfangreicher regelmäßiger Beobachtung oder bei Verarbeitung besonderer Kategorien. Bei Unsicherheit prüfen wir die Benennungspflicht in einem kurzen Scoping-Gespräch.
Das Erstprojekt (Gap-Assessment, Roadmap, Basis-Dokumentation) liegt typischerweise zwischen 8.000 € und 25.000 € — je nach Größe, Datenkomplexität und Anzahl internationaler Transfers. Laufende Betreuung als ausgelagerter DSB beginnt bei ca. 490 €/Monat. Wir liefern nach dem kostenlosen Erstgespräch ein belastbares Festpreis-Angebot.
Für ein mittelständisches Unternehmen (100–500 Mitarbeitende) mit normaler Datenlandschaft dauert die vollständige Umsetzung von Gap-Analyse bis prüfungsfertiger Dokumentation 4–6 Monate. Unternehmen ohne bestehende Basisdokumentation benötigen erfahrungsgemäß 6–9 Monate. Erste operative Verbesserungen sind bereits nach 4–6 Wochen wirksam.
Die DSGVO kennt zwei Bußgeldrahmen: bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 4, z. B. für Verstöße gegen Verzeichnispflichten) und bis 20 Mio. € oder 4 % (Art. 83 Abs. 5, z. B. für Verletzungen der Verarbeitungsgrundsätze oder Betroffenenrechte). Deutsche Aufsichtsbehörden sanktionieren seit 2023 zunehmend im oberen Bereich — die aktuellen Rekordbußgelder liegen im dreistelligen Millionenbereich.
Die DSGVO ist EU-weites unmittelbar geltendes Recht. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt sie um nationale Spezifika — insbesondere zu Beschäftigtendatenschutz (§ 26), Videoüberwachung (§ 4), Scoring (§ 31) und zur erweiterten DSB-Pflicht (§ 38). Für deutsche Unternehmen gelten beide Regelwerke parallel.
Art. 33 DSGVO verpflichtet zur Meldung binnen 72 Stunden ab Kenntnis — unabhängig von Wochenenden. Art. 34 verlangt zusätzlich die Benachrichtigung der Betroffenen bei hohem Risiko. Wir unterstützen bei der Fristwahrung, Bewertung der Meldepflicht, Formulierung der Behörden- und Betroffenenmeldung sowie bei der Dokumentation — auch als 24/7-Bereitschaft im DSB-Mandat.
Datentransfers außerhalb EWR benötigen eine geeignete Rechtsgrundlage (Art. 44–49 DSGVO). Für die USA nutzen wir die Standardvertragsklauseln (SCCs 2021) oder — bei zertifizierten Empfängern — das EU-US Data Privacy Framework. Zusätzlich erforderlich: Transfer Impact Assessment (TIA) nach Schrems II. Wir prüfen und dokumentieren alle Transfers in Ihrem Lieferantenportfolio.
Wir liefern: Datenschutzrichtlinie, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT), TOMs-Nachweis, Verfahrensanweisungen (Betroffenenrechte, Datenpannen, AVV-Prüfung, Schulungen), DSFAs je Verarbeitung, AVV-Muster, Lösch- und Aufbewahrungskonzept, Rollen-Matrix. Alle Dokumente in MS-Word-Bearbeitungsformat, versionskontrolliert, prüfungsfertig.
Ja. Bei Prüfungsanordnung durch LfDI, BayLDA, BfDI oder andere Behörden übernehmen wir die Koordination, Kommunikation und Vorbereitung. Wir begleiten den gesamten Prüfungsprozess — von der ersten Anfrage über die Dokumentensichtung bis zur abschließenden Stellungnahme und ggf. Maßnahmenplanung.
Drei Dinge: (1) Fachkunde — unser Team hält CIPP/E, CIPM, CISM und ISO 27001 LA Zertifikate mit mehrjähriger Praxis. (2) Praxisnähe — wir liefern funktionierende Prozesse, keine PowerPoint-Decks. (3) Transparente Preise — Monatspauschalen und Festpreise ohne versteckte Zusatzkosten. Wir sprechen lieber über Ergebnisse als über Zertifikate.
Kostenloses Erstgespräch — 30 Minuten. Wir prüfen Ihre Ausgangslage, priorisieren die nächsten Schritte und liefern ein Festpreis-Angebot innerhalb eines Werktages.